Finanzielle Unterstützung für Ersatzpflege
Für pflegende Angehörige besteht die Möglichkeit, sich durch eine professionelle oder private Ersatzpflege vertreten zu lassen. Dafür kann finanzielle Unterstützung beantragt werden.
Voraussetzungen
- Antragsstellung
- überwiegende, mindestens 1 Jahr andauernde Pflege eines nahen Angehörigen
- Pflegegeld der Stufe 3 seit mindestens 1 Jahr oder
- Pflegegeld der Stufe 1 oder 2 mindestens 1 Jahr plus Nachweis einer demenziellen Erkrankung durch einen fachärztlichen Befundbericht
- Verhinderung der Pflegeleistung durch Krankheit, Urlaub oder andere wichtige Gründe
- Bestätigung über die Durchführung der Ersatzpflege, es können nur nachgewiesene Kosten berücksichtigt werden
- Maximales Netto-Monatseinkommen der Person, die bislang die Pflege geleistet hat:
- bei Pflegegeldstufe 1-5: < € 2.000,-
- bei Pflegegeldstufe 6-7: < € 2.500,-
- +€ 400,- je unterhalts¬berechtigten Angehörigen im gemeinsamen Haushalt
- +€ 600,- je unterhaltsberechtigten Angehörigen mit Behinderung. Nicht angerechnet werden z. B. Familien- oder Studienbeihilfe, Sonderzahlungen oder Leistungen der Sozialhilfe.
Bei Vorliegen einer Demenzerkrankung ist bereits ab 4 Tagen Ersatzpflege eine finanzielle Unterstützung möglich. Die demenzielle Erkrankung muss ärztlich bestätigt werden.
Voraussetzungen zum Erhalt und nähere Informationen zur Finanziellen Unterstützung bei Ersatzpflege erhalten Sie beim Sozialministeriumservice.
Quelle: Sozialministeriumsservice
Weitere Informationen unter:
Erholungswochen für pflegende Angehörige: Caritas Tirol (caritas-tirol.at)