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© Ibrahim Rifath on Unsplash

Für pflegende Angehörige besteht die Möglichkeit, sich durch eine professionelle oder private Ersatzpflege vertreten zu lassen. Dafür kann finanzielle Unterstützung beantragt werden.

Finanzielle Unterstützung für Ersatzpflege

Für pflegende Angehörige besteht die Möglichkeit, sich durch eine professionelle oder private Ersatzpflege vertreten zu lassen. Dafür kann finanzielle Unterstützung beantragt werden. 

Voraussetzungen

  • Antragsstellung
  • überwiegende, mindestens 1 Jahr andauernde Pflege eines nahen Angehörigen
  • Pflegegeld der Stufe 3 seit mindestens 1 Jahr oder
  • Pflegegeld der Stufe 1 oder 2 mindestens 1 Jahr plus Nachweis einer demenziellen Erkrankung durch einen fachärztlichen Befundbericht
  • Verhinderung der Pflegeleistung durch Krankheit, Urlaub oder andere wichtige Gründe
  • Bestätigung über die Durchführung der Ersatzpflege, es können nur nachgewiesene Kosten berücksichtigt werden
  • Maximales Netto-Monatseinkommen der Person, die bislang die Pflege geleistet hat:
    • bei Pflegegeldstufe 1-5: < € 2.000,-
    • bei Pflegegeldstufe 6-7: < € 2.500,-
    • +€  400,- je unterhalts¬berechtigten Angehörigen im gemeinsamen Haushalt
    • +€ 600,- je unterhaltsberechtigten Angehörigen mit Behinderung. Nicht angerechnet werden z. B. Familien- oder Studienbeihilfe, Sonderzahlungen oder Leistungen der Sozialhilfe.

Bei Vorliegen einer Demenzerkrankung ist bereits ab 4 Tagen Ersatzpflege eine finanzielle Unterstützung möglich. Die demenzielle Erkrankung muss ärztlich bestätigt werden. 

Voraussetzungen zum Erhalt und nähere Informationen zur Finanziellen Unterstützung bei Ersatzpflege erhalten Sie beim Sozialministeriumservice.

Quelle: Sozialministeriumsservice

Weitere Informationen unter:
Erholungswochen für pflegende Angehörige: Caritas Tirol (caritas-tirol.at)