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Im Folgenden erfahren Sie verschiedene Hilfestellungen für Menschen mit einer dauerhaften Beeinträchtigung bzw. Behinderung.

Menschen mit Beeinträchtigung

Im Folgenden erfahren Sie verschiedene Hilfestellungen für Menschen mit einer dauerhaften Beeinträchtigung bzw. Behinderung.

Begünstigte Behinderte

Unter bestimmten Voraussetzungen können Menschen mit einer Beeinträchtigung/Behinderung einen Feststellungsantrag zur Einstufung des Grades der Behinderung beim Sozialministeriumservice einbringen.

Ab 50% Grad der Behinderung gehört man zum Kreis der sogenannten begünstigten Behinderten. Welche Vorteile es dadurch gibt, entnehmen Sie bitte dem folgenden Link:

Begünstigte Behinderte (sozialministeriumservice.at)

 

Behindertenpass

Unter bestimmten Voraussetzungen ist es für Menschen mit einer Beeinträchtigung/Behinderung möglich, einen Behindertenpass zu erhalten.

Die Voraussetzung ist mindestens 50% Grad der Behinderung oder einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 50% mit Wohnsitz in Österreich.

Welche Vorteile ein Behindertenpass mitsich bringt, entnehmen Sie bitte dem folgenden Link:

BEHINDERTENPASS

Quelle: Sozialministeriumservice

 

Parkausweis

Unter bestimmten Voraussetzungen (z.B. Unzumutbarkeit der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel) kann ein Parkausweis beim Sozialministeriumservice beantragt werden.

Die Voraussetzungen und die damit verbundenen Erleichterungen entnehmen Sie bitte dem folgendem Link:

PARKAUSWEIS

 

Euro Key Schlüssel

Der Euro Schlüssel (Key) dient der Benutzung von barrierefreien WCs und Liften. Die Voraussetzungen sowie die Beantragung entnehmen Sie bitte dem folgenden Link des Behindertenrates:

EURO-KEY BEHINDERTENRAT

 

Steuerliche Absetzbarkeit

Erhöhte Aufwendungen, die durch Betreuungs- und Pflegebedürftigkeit entstehen, können im Rahmen der Arbeitnehmer/innenveranlagung oder der Einkommenssteuererklärung geltend gemacht werden. Beispiele: Krankheitskosten, Kosten für die Unterbringung in einem Seniorenheim, Kosten für die häusliche Pflege etc.

Liegt eine Behinderung von mindestens 25% vor, werden die Aufwendungen der/des Pflegebedürftigen ohne Selbstbehalt berücksichtigt. Bei Bezug von Pflegegeld wird ohne weiterem Nachweis von einem mindestens 25%igen Grad der Behinderung ausgegangen.

Quelle: Caritas

Bitte informieren Sie sich bei Ihrem Finanzamt oder Steuerberater/in:

HTTPS://WWW.BMF.GV.AT/SERVICES/AEMTER-BEHOERDEN/FAOE.HTML