Vertretung und Vorsorge
Nicht nur bei Pflegebedürftigkeit ist es manchmal sinnvoll, sich vorausschauend mit dem Thema Vertretung und Vorsorge auseinanderzusetzen. Im Folgenden finden Sie dazu einige wichtige Hinweise.
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Nicht nur bei Pflegebedürftigkeit ist es manchmal sinnvoll, sich vorausschauend mit dem Thema Vertretung und Vorsorge auseinanderzusetzen. Im Folgenden finden Sie dazu einige wichtige Hinweise.
Mit einer Vorsorgevollmacht kann eine Person das Recht auf Selbstbestimmung wahrnehmen und im Vorhinein festlegen, wer als Bevollmächtigte:R für sie entscheiden und sie vertreten soll.
Wenn keine Vorsorgevollmacht errichtet wurde oder nicht mehr errichtet werden kann, besteht für eine psychisch kranke oder aus anderen Gründen beeinträchtigte Person, die ihre Angelegenheiten nicht mehr ohne...
Mit einer Patientenverfügung kann eine Person bestimmte medizinische Behandlungen ablehnen und dies schriftlich festlegen.
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