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Berufliche Rehabilitation

Während die medizinische Rehabilitation zum Ziel hat, nach Unfall oder Krankheit die körperliche oder psychische Leistungsfähigkeit wiederherzustellen, steht bei der beruflichen Rehabilitation die Förderung der Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt im Vordergrund.

Berufliche Reha

Während die medizinische Rehabilitation zum Ziel hat, nach Unfall oder Krankheit die körperliche oder psychische Leistungsfähigkeit wiederherzustellen, steht bei der beruflichen Rehabilitation die Förderung der Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt im Vordergrund.
Maßnahmen der beruflichen Rehabilitation sollen Betroffenen ermöglichen, wieder in ihrem früheren Beruf Fuß zu fassen oder in einem anderen Arbeitsbereich tätig zu werden. 

Ziel der beruflichen Rehabilitation ist es, Menschen mit einer Behinderung oder nach einer längeren Erkrankung wieder in die Lage zu versetzen (durch berufliche Weiterbildungsmaßnahmen oder Umschulung), ihren früheren oder, wenn nicht möglich, einen neuen Beruf auszuüben, und damit eine dauerhafte Eingliederung in Arbeit, Beruf und Gesellschaft zu ermöglichen.

Maßnahmen der beruflichen Rehabilitation

Grundsätzlich stehen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung, um beruflich wieder aktiv zu werden. Es gibt Maßnahmen, die den Arbeitsplatz erhalten sollen, aber auch Aus- und Weiterbildungsangebote, die Betroffenen neue berufliche Perspektiven ermöglichen können. Bei der Auswahl der Maßnahmen werden individuell unterschiedliche Faktoren wie Eignung, Neigung oder die bisherige Tätigkeit berücksichtigt. Diese Maßnahmen können allein oder auch ergänzend zu einer bereits erfolgten medizinischen Rehabilitation durchgeführt werden.

Zu den Leistungen der beruflichen Rehabilitation zählen u.a.:

  • Hilfen zur Erhaltung oder Erlangung eines Arbeitsplatzes
  • Förderung der Arbeitsaufnahme
  • Maßnahmen zur Berufsfindung
  • berufliche Anpassung, Fortbildung, Ausbildung und Umschulung
  • Adaption des Arbeitsplatzes

Allgemeine Voraussetzungen

Berufliche Maßnahmen der Rehabilitation können im Bereich der Sozialversicherung von einem Unfallversicherungsträger (in Zusammenhang mit einem Arbeitsunfall bzw. einer Berufskrankheit) oder von einem Pensionsversicherungsträger erbracht werden. Bei (drohender) Invalidität bzw. Berufsunfähigkeit besteht bei Erfüllung der versicherungsrechtlichen Voraussetzungen ein Rechtsanspruch auf Maßnahmen der beruflichen Rehabilitation.

Wohin kann ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an Ihre jeweilige Sozialversicherung.


Die Einrichtungen: Berufliches Bildungs- und Rehabilitationszentrum (BBRZ), Fit2Work, Arbeitsassistenz Tirol (ARBAS) u. a. helfen Ihnen bei Ihrer Wiedereingliederung in die Arbeitswelt.

Hinweis: Während der beruflichen Rehabilitation ohne Rechtsanspruch erhalten Sie Übergangsgeld zur Sicherung der Existenz. Das Übergangsgeld wird monatlich im Nachhinein bezahlt.

Information: Berufliches Bildungs- und Rehabilitationszentrum

Information: Fit2Work

Information: Arbeitsassistenz Tirol (ARBAS)

Information: AUVA Berufliche rehabilitation

Quelle: gesundheit.gv.at

Medizinische Rehabilitation

Unter dem Link rehakompass.goeg.at sind viele Rehabilitationszentren der diversen Sozialversicherungsträger angeführt.