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Durch eine Wiedereingliederungsteilzeit können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach einem längeren Krankenstand schrittweise in den Arbeitsprozess in das Arbeitsleben zurückkehren.

Wiedereingliederungsteilzeit

Durch eine Wiedereingliederungsteilzeit können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach einem längeren Krankenstand schrittweise in den Arbeitsprozess in das Arbeitsleben zurückkehren. Die dadurch ermöglichte nachhaltige Festigung und Erhöhung der Arbeitsfähigkeit mit dem Ziel des längeren Verbleibs im Arbeitsleben und der sanften Reintegration in den Arbeitsmarkt bringt Vorteile für Arbeitnehmer:innen und sowie Arbeitgeber:innen.

https://www.bmaw.gv.at/Themen/Arbeitsrecht/Karenz-und-Teilzeit/Wiedereingliederungsteilzeit.html

Quelle: Bundesministerium für Arbeit