Reha Geld
Invaliditäts-, Berufsunfähigkeits-, Erwerbsunfähigkeitspension
Für Personen, die ab 1.1.1964 geboren sind: Rehabilitationsgeld
Wenn Sie aufgrund einer gesundheitlichen Beeinträchtigung zwar nicht dauerhaft, aber im Ausmaß von mindestens 6 Monaten vorübergehend invalid bzw. berufsunfähig sind, erhalten Sie anstelle einer Invaliditäts- bzw Berufsunfähigkeitspension Rehabilitationsgeld von der zuständigen Gebietskrankenkasse (ab 1. Jänner 2020 "Österreichische Gesundheitskasse - ÖGK") auszahlt.
Information zur Rehabilitation
Information Invaliditäts-, Berufsunfähigkeits-, Erwerbsunfähigkeitspension
Quelle: AK Tirol, Sozialministeriumservice, österreich.gv.at