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Sollten Sie dauernd invalid bzw. berufsunfähig sein, dann besteht für Sie bei gesundheitlicher Beeinträchtigung die Möglichkeit, dass Sie in die Invaliditätspension (Arbeiter:innen) bzw. Berufsunfähigkeitspension (Angestellte) gehen können.

Reha Geld

Invaliditäts-, Berufsunfähigkeits-, Erwerbsunfähigkeitspension

Für Personen, die ab 1.1.1964 geboren sind: Rehabilitationsgeld

Wenn Sie aufgrund einer gesundheitlichen Beeinträchtigung zwar nicht dauerhaft, aber im Ausmaß von mindestens 6 Monaten vorübergehend invalid bzw. berufsunfähig sind, erhalten Sie anstelle einer Invaliditäts- bzw Berufsunfähigkeitspension Rehabilitationsgeld von der zuständigen Gebietskrankenkasse (ab 1. Jänner 2020 "Österreichische Gesundheitskasse - ÖGK") auszahlt.

Information zur Rehabilitation 

Information Invaliditäts-, Berufsunfähigkeits-, Erwerbsunfähigkeitspension

 

Quelle: AK Tirol, Sozialministeriumservice, österreich.gv.at