24h Betreuung
Allgemeine Informationen
Menschen benötigen manchmal für ihren Alltag verschiedene Unterstützungen. Oft braucht es sogar eine ständige Betreuung. Eine 24-Stunden-Betreuung ist daher in manchen Fällen die beste Lösung und ermöglicht den Betroffenen trotz zunehmender Einschränkungen ein Leben zuhause.
Qualitätsgeprüfte Vermittlungsagentur in der 24-Stunden-Betreuung, die nach den Richtlinien des Sozialministeriums geprüft wurden, finden Sie unter ÖQZ24
Nähere Informationen zum Zertifizierungsverfahren, zu zertifizierten Agenturen und Gesetzestexte, Standesregeln und Vertragsmuster erhalten Sie auf der Webseite ÖQZ24:
Informationen zur 24-Stunden-Betreuung und der Förderung finden Sie auf der Webseite des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz oder der Wirtschaftskammer:
Webseite des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Webseite der Wirtschaftskammer
15 Tipps für die Organisation einer 24-Stunden-Betreuung (96,5 KB)
Förderung 24-Stunden-Betreuung
Das Sozialministerium hat ein Förderungsmodell entwickelt, mit dem Leistungen an pflegebedürftige Personen oder deren Angehörige aus dem Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderung gewährt werden. Eine Zuwendung ist ab Pflegestufe 3 nach dem Bundespflegegeldgesetz möglich.
Die Förderung bei der Beschäftigung von zwei selbstständig tätigen Betreuungspersonen beträgt maximal 800 Euro pro Monat. Bei der Beschäftigung von zwei unselbstständig tätigen Betreuungspersonen beträgt der Zuschuss maximal 1.600 Euro pro Monat. Die Betreuung erfolgt gemäß den Bestimmungen des Hausbetreuungsgesetzes.
Nähere Informationen und Details zur Förderung von 24-Stunden-Betreuung und die Aufgabenbereiche von 24-Stunden-Betreuungen finden Sie hier:
24-Stunden-Betreuung (sozialministeriumservice.at)
Quellen: oesterreich.gv.at; Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz; Wirtschaftskammer Tirol; Der Pflege-Ratgeber; Konsument;
Information Broschüre 24-Stunden-Betreuung