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Das Pflegegeld soll einen finanziellen Beitrag leisten, die notwendige Pflege und Betreuung für eine pflegebedürftige Person sicherstellen.

Pflegegeld

Allgemeine Informationen 

Das Pflegegeld soll einen finanziellen Beitrag leisten, die notwendige Pflege und Betreuung für eine pflegebedürftige Person sicherzustellen. Die Betroffenen erhalten das Pflegegeld monatlich (12x) ausbezahlt.

Das Pflegegeld soll Ausgaben und Aufwände für die Pflege teilweise abdecken. Das Pflegegeld erhalten die Betroffenen unabhängig von der Höhe ihres eigenen Einkommens und ihres Vermögens. Der Bund ist verantwortlich für die Gesetzgebung und die Ausführung rund um das Thema Pflegegeld.

Voraussetzungen zum Erhalt und nähere Informationen zum Pflegegeld  finden Sie auf der Website  hier:

 https://www.oesterreich.gv.at/themen/soziales/pflege/4.html

Antrag auf Pflegegeld - Erstantrag

Nur wenn Sie einen Antrag auf Pflegegeld stellen, wird das Verfahren in die Wege geleitet. Den Antrag stellen Sie beim zuständigen Versicherungsträger. Das ist jene Stelle, die auch die Pension beziehungsweise Rente auszahlt. Sofern ärztliche Atteste oder Befunde eines Krankenhauses über den aktuellen Gesundheitszustand vorliegen, sollten diese dem Antrag beigelegt werden.

Menschen, die keine Pension oder Rente bekommen, stellen den Antrag bei der Pensionsversicherungsanstalt (PVA). Das sind zum Beispiel berufstätige Personen, Personen, die eine Mindestsicherung bekommen oder Personen, die mit anderen mitversichert sind.

Tipp: Wenn Sie nicht wissen, wo Sie den Antrag auf Pflegegeld stellen müssen, rufen Sie einfach das Service für Bürger und Bürgerinnen des Sozial-Ministeriums an. Die Nummer ist: 01  711 00 - 86 22 86. Dort können Sie Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr anrufen.

Kostenlose Pflegeberatung zu Hause

Bereits bei der Antragsstellung können Sie unter Punkt 10 des Pflegeldantrages um eine kostenlose Pflegeberatung zu Hause ansuchen. 

Weitere Informationen zur Qualitätssicherung in der häuslichen Pflege finden Sie hier:

https://www.sozialministerium.at/Themen/Pflege/Qualitaetssicherung.html

Antrag auf Erhöhung des Pflegegeldes

Einen Antrag auf Erhöhung des Pflegegeldes können Sie nicht beliebig oft stellen.

Hat sich innerhalb eines Jahres seit dem letzten Bescheid eine Verschlechterungs des Gesundheitszustandes ereignet?

Dann können Sie nur mit einer Meldung von einer Ärztin oder Arzt einen neuen Antrag stellen. In dieser Meldung bestätigt die Ärztin oder der Arzt, dass sich der Zustand verschlechtert hat. Mit dieser "Verschlechterungsmeldung" kann man eine erneute Begutachtung und ein neues Verfahren einleiten.

Für diese Meldung wenden Sie sich bitte an Ihre behandelnde Ärztin oder ihren behandelnden Arzt. 

Pflegegeldbegutachtung

Nach Einreichung Ihres Antrags beim zuständigen Versicherungsträger wird die medizinische oder pflegerische Begutachtung vorab schriftlich angekündigt. Eine Gutachterin oder ein Gutachter des jeweiligen Versicherungsträgers schätzt den Pflegebedarf ein.

Auf Grundlage dieses Gutachtens entscheidet die zuständige Stelle über die Zuordnung zu einer Pflegegeldstufe mittels Bescheid. Gegen diesen Bescheid kann Klage beim zuständigen Arbeits- und Sozialgericht eingebracht werden. Ein allfälliges Pflegegeld wird rückwirkend ab dem auf die Antragstellung folgenden Monat ausbezahlt.

Beiblatt zum Pflegegeldantrag bei Hospiz- oder palliativmedizinischer Betreuung

Bei einer Hospiz- und palliativmedizinischen Betreuung gibt es ein eigenes Beiblatt zum Pflegegeldantrag. Es wurde mit der Pensionsversicherungsanstalten (PVA) und vereinbart, dass dieser in einem schnelleren Verfahren erledigt wird. Bei anderen Versicherungsträgern ist es sinnvoll nach Erklärung der Dringlichkeit sich vorab telefonisch zu erkundigen, ob das Formblatt übermittelt werden kann. 

Lassen Sie dieses Beiblatt von Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt der Hospiz- und palliativmedizinischen Einrichtung ausfüllen. Übermittelt die Ärztin oder der Arzt das Beiblatt zusammen mit dem Antrag an die zuständige Landesstelle, entfällt die Begutachtung durch die Pensionsversicherungsanstalt PVA. Das Beiblatt steht Ihnen hier zum Download bereit.

Höhe des Pflegegeldes 

Die Höhe des Pflegegeldes richtet sich nach dem Pflegebedarf. Insgesamt gibt es 7 Pflegestufen. Zu Erreichung der 1. Stufe ist ein Pflegebedarf von mehr als 65 Stunden pro Monat notwendig. Die Anzahl der Stunden des monatlichen Pflegebedarfs wird von einer Ärztin, einem Arzt oder einer Pflegefachkraft durch eine persönliche Begutachtung erhoben.  Stand 2024

Höhe des Pflegegeldes ab 1. Jänner 2024

Pflegebedarf in Stunden pro Monat Pflegestufe Betrag in Euro monatlich (netto)
Mehr als 65 Stunden 1 192,00 Euro
Mehr als 95 Stunden 2 354,00 Euro
Mehr als 120 Stunden 3 551,60 Euro
Mehr als 160 Stunden 4 827,10 Euro
Mehr als 180 Stunden, wenn
  • ein außergewöhnlicher Pflegeaufwand erforderlich ist
5 1.123,50 Euro
Mehr als 180 Stunden, wenn
  • zeitlich unkoordinierbare Betreuungsmaßnahmen erforderlich sind und diese regelmäßig während des Tages und der Nacht zu erbringen sind oder
  • die dauernde Anwesenheit einer Pflegeperson während des Tages und der Nacht erforderlich ist, weil die Wahrscheinlichkeit einer Eigen- oder Fremdgefährdung gegeben ist
6 1.568,90 Euro
Mehr als 180 Stunden, wenn
  • keine zielgerichteten Bewegungen der vier Extremitäten mit funktioneller Umsetzung möglich sind oder
  • ein gleich zu achtender Zustand vorliegt
7 2.061,80 Euro

 

Quelle: oesterreich.gv.at
 

Information zu Pflegegeld:
https://tirol.arbeiterkammer.at/beratung/arbeitundrecht/KrankheitundPflege/Pflege/Pflegegeld.html  

Information Broschüre Pflegegeld:
 https://broschuerenservice.sozialministerium.at/Home/Download?publicationId=181

Information zu Pflegetagebuch:
 https://tirol.arbeiterkammer.at/service/broschuerenundratgeber/Soziales/Das_Pflege-Tagebuch.html

Information Broschüre EIN:BLICK 5-Pflege
https://broschuerenservice.sozialministerium.at/Home/Download?publicationId=86

Qualitätssicherung in der häuslichen Pflege

Die Qualitätssicherung erfolgt im Auftrag des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz und gilt für alle pflegegeldauszahlenden Stellen

Das Angebot umfasst folgende Leistungen:

  • einen Hausbesuch 

Wer Pflegegeld bezieht und zuhause gepflegt und betreut wird, bekommt einen Hausbesuch von diplomierten Gesundheits- und Krankenpflegepersonen. Diese verschaffen sich einen Überblick über die bestehende Pflegesituation, aber bieten in erster Linie Informationen und Beratung für pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen.

Genehmigt das Sozialministeriumservice die Förderung der 24-Stunden-Betreuung, stellt es zugleich beim Kompetenzzentrum einen Antrag für einen Hausbesuch. Der Hausbesuch ist die Voraussetzung für die Gewährung der Förderung der 24-Stunden-Betreuung und soll die Qualität der Betreuung sicherstellen. Die Familie des Betroffenen erhält darüber ein Informationsschreiben. Eine zuständige Pflegekraft vom Kompetenzzentrum vereinbart dann telefonisch mit der Familie einen Besuchstermin.

  • Hausbesuch auf Wunsch: Sowohl Pflegegeldbezieher als auch pflegende Angehörige können beim Kompetenzzentrum um diesen Hausbesuch ansuchen.2 kostenlose Gespräche für Angehörige bei psychischen Belastungen (je 50 Minuten)
  • Bei den Hausbesuchen erhalten Sie:
    praktische Pflegetipps für betreuende Angehörige
    Hilfestellung und Beratung beim Umgang mit Menschen mit Demenz
    Beratung bei der Organisation von Hilfsmitteln
    Informationen über Angebote zur Unterstützung
    Informationen über Kurzzeitpflege und Ersatzpflege und deren finanzielle Zuschüsse

Diese Hausbesuche sind kostenlos und sichern den PflegegeldbezieherInnen und ihren pflegenden Angehörigen die nötige Unterstützung. Dadurch schaffen sie die besten Rahmenbedingungen für die tägliche Pflege und Betreuung.

Kontakt: 050 808 2087 oder wunschhausbesuch@svqspg.at

Kostenlose Gespräche für Angehörige bei psychischen Belastungen

Die Pflege und Betreuung zu Hause ist meist von sehr hoher Qualität, jedoch ist sie für die pflegenden Angehörigen meist psychisch sehr belastend. Deshalb gibt es die Möglichkeit für zwei unterstützende Angehörigengespräche. Diese Gespräche sind kostenlos und sollen pflegenden Angehörigen helfen, mit der Situation besser umzugehen.

Diese Gespräche sollen:

  • psychische Belastungen reduzieren
  • die persönlichen Möglichkeiten und Grenzen der pflegenden Angehörigen aufzeigen
  • und den Zugang zu anderen Angeboten zur Unterstützung erleichtern

Kontakt: 050 808 2087 oder angehoerigengespraech@svqspg.at

Nähere Informationen finden Sie auf der Webseite des Kompetenzzentrum "Qualitätssicherung in der häuslichen Pflege":

Kompetenzzentrum "Qualitätssicherung in der häuslichen Pflege"