Zuschuss Pflegehilfsmittel und Wohnraumadaptierung
Menschen, die einmalige Ausgaben aufgrund ihrer Behinderungen haben, können finanzielle Unterstützung beantragen. Gemeint sind damit zum Beispiel Ausgaben für Pflegehilfsmittel oder für Umbauten in der Wohnung. Den Antrag stellen Sie beim Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderung VOR der Anschaffung beziehungsweise dem Umbau.
Das Vorhaben darf nicht durch Leistungen anderer Kostenträger wie zum Beispiel Bezirkshauptmannschaft, diverse Fonds der öffentlichen oder privaten Wohlfahrtspflege, Amt der Landesregierung, Sozialversicherungsträger (Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung) ausfinanziert sein.
Voraussetzungen für den Erhalt und nähere Informationen und Details finden Sie auf der Webseite des Sozialministeriumservice:
Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderung
Quelle: Sozialministeriumsservice
Befreiung vom Kostenanteil für Heilbehelfe und Hilfsmittel:
zum Beispiel: Österreichische Gesundheitskasse
Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderung
OEZIV TIROL Hilfsmittelverleih
Wohnraumadaptierung:
Wenn Sie Fragen zum behinderten- und altengerechten Umbau Ihres Wohnraumes haben, informieren Sie sich über die folgenden Links:
Quelle: tirol.gv.at, OEZIV Tirol, Sozialministeriumsservice