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Menschen, die einmalige Ausgaben aufgrund ihrer Behinderungen haben, können finanzielle Unterstützung beantragen.

Zuschuss Pflegehilfsmittel und Wohnraumadaptierung

Menschen, die einmalige Ausgaben aufgrund ihrer Behinderungen haben, können finanzielle Unterstützung beantragen. Gemeint sind damit zum Beispiel Ausgaben für Pflegehilfsmittel oder für Umbauten in der Wohnung. Den Antrag stellen Sie beim Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderung VOR der Anschaffung beziehungsweise dem Umbau. 

Das Vorhaben darf nicht durch Leistungen anderer Kostenträger wie zum Beispiel Bezirkshauptmannschaft, diverse Fonds der öffentlichen oder privaten Wohlfahrtspflege, Amt der Landesregierung, Sozialversicherungsträger (Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung) ausfinanziert sein.

Voraussetzungen für den Erhalt und nähere Informationen und Details finden Sie auf der Webseite des Sozialministeriumservice:

Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderung

Quelle: Sozialministeriumsservice

Befreiung vom Kostenanteil für Heilbehelfe und Hilfsmittel:

Informieren Sie sich bitte über die zuständigen Regelungen bei Ihrer Krankenkasse:

zum Beispiel: Österreichische Gesundheitskasse

Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderung

OEZIV TIROL Hilfsmittelverleih

Wohnraumadaptierung:

Wenn Sie Fragen zum behinderten- und altengerechten Umbau Ihres Wohnraumes haben, informieren Sie sich über die folgenden Links:

Land Tirol

OEZIV TIROL

Sozialministeriumsservice

Quelle: tirol.gv.at, OEZIV Tirol, Sozialministeriumsservice