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© Tim Mossholder von Pexels

In bestimmten Fällen ist eine Befreiung von Rundfunkgebühren, ein Spitalskostenbeitrag, eine Rezeptgebührenbefreiung sowie eine Befreiung vom Entgelt e-card möglich.

Gebühren und Entgelte

ORF Beitrag – Befreiung /Fernsprechentgelt – Zuschuss/Ökopauschale-Befreiung

Wer einen Antrag auf Befreiung vom ORF Beitrag bzw. auf Zuschussleistung zum Fernsprechentgelt sowie auf Befreiung von der Entrichtung der Ökostrompauschale und der teilweisen Entrichtung vom Ökostromförderbeitrag stellt, muss volljährig sein und den Hauptwohnsitz in Österreich haben. Das Haushalts-Nettoeinkommen der Antragstellerin/des Antragstellers, also das Einkommen aller im Haushalt lebenden Personen, darf eine bestimmte Grenze nicht überschreiten. Außerdem müssen Anspruchsberechtigte eine der folgenden Leistungen beziehen:

Der Antrag für eine, zwei oder alle drei dieser Begünstigungen kann mittels eines Formulars gestellt werden, dem verschiedene Dokumente beizufügen sind.

Formular auf Befreiung des ORF-Beitrag

Befreiungs-Rechner

Quelle: oesterreich.gv.at

Spitalskostenbeitrag

Fällt bei Anstaltspflege an, wenn ein Sozialversicherungsträger die Kosten trägt. Patientinnen zahlen den Kostenbeitrag pro Pflegetag an das jeweilige Spital

Dieser Beitrag darf für max. 28 Tage pro Jahr eingehoben werden. Die Höhe des Tagessatzes und die Ausnahmen finden Sie unter:

Gesundheit.gv.at

Rezeptgebührenbefreiung und Befreiung Entgelt e-card

Wer krankenversichert ist und sich mit einem ärztlichen Rezept ein Medikament aus der Apotheke holt, zahlt üblicherweise eine Rezeptgebühr. Für bestimmte Personen gibt es eine Ausnahme von der Rezeptgebühr:

Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK)

Arbeiterkammer

Für die e-card ist jährlich ein Service-Entgelt zu entrichten. Unter bestimmten Voraussetzungen kann man von diesem Entgelt entbunden werden.

Zum Beispiel: Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK)

Bitte fragen Sie bei Ihrem zuständigen Krankenversicherungsträger nach.

Quelle: Österreichische Gesundheitskasse, AK Tirol